Die für den DSL-Anschluss benötigte Hardware, sowie etwaige zusätzliche bestellte Hardware (z.B. Telefone, etc.), werden dem Kunden ca. 10 Tage vor dem DSL Schaltungstermin zugesandt.
Die für den DSL-Anschluss benötigte Hardware, sowie etwaige zusätzliche bestellte Hardware (z.B. Telefone, etc.), werden dem Kunden bei bestellter Sofort-Start-Option unabhängig vom DSL Schaltungstermin wie folgt zugesandt:
Bestellungen, die an Feiertagen oder an Tagen vor Feiertagen nach 17 Uhr in den Buchungssystemen der eingehen: Lieferung ca. am übernächsten Werktag.
Beim Overnight-Service erfolgt der erste Zustellversuch innerhalb Deutschlands (ausgenommen Inseln) bis ca. 18 Uhr an dem oben genannten Liefertag. Voraussetzung ist, dass die Bestellung des Kunden bis 17 Uhr (Samstag bis 10 Uhr) in den elektronischen Buchungssystemen der eingebucht und von diesen autorisiert wurde und die Bestelladresse innerhalb Deutschlands (ausgenommen Inseln) liegt.
Die Lieferung und Leistung von Mobilfunk erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
Das Bereitstellungsentgelt für die Freischaltung des Anschlusses wird dem Kunden mit der ersten Rechnung von dem jeweiligen Provider in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Versand trägt der Kunde, es sei denn, es ist in der Auftragsbestätigung kostenloser Versand zugesichert.
Wurde die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) vereinbart, gilt das Folgende: Der Kunde ermächtigt 1&1, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / "Prenotification") erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt. Eine durch den Kunden vor dem 01. Februar 2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften bleibt nach diesem Datum gültig und gilt gemäß Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) als Zustimmung des Kunden die Einzüge mittels SEPA-Lastschrift vorzunehmen.
**HINWEIS:** Die hier genannten Bedingungen spiegeln die Bedingungen des von Smarthandy vermittelten Providers wider.
