Wichtige Transparenzinformationen zu Ihrem Auftrag
SMARTHANDY.SHOP (eine Marke der Impact iQ Management GmbH)
1. Unsere Rolle:
Bitte beachten Sie, dass SMARTHANDY.SHOP bei Ihrer Bestellung ausschließlich als reiner Vermittler von Mobilfunkverträgen, Endgeräten und damit verbundenen Leistungen zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Netzbetreiber bzw. Hauptanbieter auftritt.
| Kostenposition | Erklärung |
| Einmalige Vorabzahlung (Gerätezuzahlung und Servicepauschale) | Der Gesamtbetrag, den Sie an SMARTHANDY.SHOP bezahlt haben, beinhaltet die subventionierte Geräte-Zuzahlung und die Servicepauschale. |
| (Service-Pauschalpreis) | Dieser Betrag ist die Gebühr für unsere Vermittlungsdienstleistung und wurde von Ihnen im Voraus bezahlt. Diese Zahlung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Warenwert des Endgeräts oder den monatlichen Kosten des Hauptvertrages. |
| Monatliche Tarifleistung | Diese Kosten fallen zusätzlich an und werden monatlich direkt an den Netzbetreiber gezahlt. |
Die genaue Höhe der einmaligen Service-Pauschale ist Produktabhängig und ist im ausgewiesenem Zahlungsbetrag bereits enthalten.
3. Hinweis zum Widerrufsrecht und Wartezeit
Widerrufsrecht: Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht auf den abgeschlossenen Vermittlungsauftrag.
Beginn der Leistung: Um Ihnen die vollständige Ausübung Ihres Widerrufsrechts zu gewährleisten, beginnen wir mit der aktiven Durchführung der Vermittlung (Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber) erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ab Zustandekommen des Vermittlungsauftrages.
• Sollten Sie eine sofortige Ausführung wünschen, ist hierfür eine gesonderte, ausdrückliche Anweisung Ihrerseits erforderlich.
Wertersatz bei vorzeitigem Widerruf:
Haben Sie als Verbraucher ausdrücklich den sofortigen Beginn der Dienstleistung (Vermittlungsauftrag) verlangt (durch Klick auf den Sofort-Start-Link), sind wir im Falle eines Widerrufs vor vollständiger Leistungserbringung berechtigt, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu verlangen (§ 357 Abs. 8 BGB).
Für die bereits erbrachten administrativen Vorleistungen (Prüfung, Bearbeitung und Erstellung der Unterlagen zur Weiterleitung) wird eine angemessene Wertersatz-Pauschale in Höhe von [79,00 €] fällig.
Der Wertersatz ist maximal in Höhe des vereinbarten Service-Pauschalpreises geschuldet. Die von Ihnen geleistete Gerätezuzahlung wird Ihnen in vollem Umfang erstattet.
